Aktienrückkauf 2006

Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat am 17. März 2006 beschlossen, von der von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. August 2005 erteilten und bis 10. Februar 2007 geltenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG eigene Aktien zu erwerben, in einem Umfang von bis zu 200.000 Aktien Gebrauch zu machen.

» Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 17.03.2006
» Bekanntmachung vom 23. März 2006 in der FAZ

Der Aktienrückkauf erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die erworbenen eigenen Aktien mit der Folge der Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen.

Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf nach dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 liegt.

Der Vorstand hat am 22. März 2006 die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms festgelegt. Der Aktienrückkauf wird am 23. März 2006 beginnen und wird bis zum 10. Februar 2007 zeitlich befristet. Innerhalb der vorgenannten Frist sollen bis zu maximal 200.000 eigene Aktien ausschließlich über die Börse im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse erworben werden. Der Aktienrückkauf wird außerdem zunächst limitiert bis zu einem Kaufpreis von 7,00 EUR je Aktie. Änderungen in Bezug auf das Rückkaufprogramm, insbesondere der Kaufpreislimitierung, werden von der Gesellschaft mindestens durch Veröffentlichung in einem Börsenpflichtblatt bekannt gegeben.

Der Rückkauf wird Interesse wahrend unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003. Das Kreditinstitut ist insbesondere angewiesen, was die Menge betrifft, nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse zu erwerben. Der durchschnittliche Tagesumsatz ist vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.

Die so erworbenen Aktien sollen nach Abschluss des Rückkaufprogramms eingezogen werden. Die durchgeführten Transaktionen werden auf dieser Seite spätestens am siebenten Handelstag nach deren Ausführung auf dieser Seite bekannt gegeben.

 
 
 
 
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot 2005

Informationen zu dem in der Zeit vom 08. September 2005 bis 06. Oktober 2005 von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft durchgeführten, auf den Erwerb von bis zu 700.000 eigenen Aktien gerichteten, freiwilligen Erwerbsangebot nach WpÜG finden Sie hier.