Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft veröffentlicht auf dieser Seite Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings).
Meldepflichtig sind gemäß Art. 19 Abs. 1 MAR Personen, die bei der Deutsche Balaton Aktiengsellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen sowie mit dem vorgenannten Personenkreis eng verbundene Personen.
Die Meldepflicht beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem das Gesamtgeschäftsvolumen innerhalb eines Kalenderjahres einen Schwellenwert von 20.000 € erreicht hat. Es besteht keine Meldepflicht für zuvor vorgenommene Geschäfte. Die Berechnung erfolgt gesondert für jede meldepflichtige Person. Die Meldefrist beträgt drei (3) Geschäftstage nach dem Datum des Eigengeschäfts.
Den Wortlaut der MAR finden Sie auf den Seiten der Europäischen Union. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat keinen Einfluss auf die Korrektheit und Aktualität der veröffentlichten Gesetzestexte.
Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräfte gemäß Art. 19 MAR