Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG // EANS-Adhoc: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: Korrektur der Ad-hoc-Meldung vom 03.12.2010

In der am 03.12.2010 um 15:52 Uhr von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, veröffentlichten Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG mit der Überschrift ‚Deutsche Balaton Aktiengesellschaft realisiert positiven Ergebnisbeitrag aus dem teilweisen Verkauf der Beteiligung an der P&I Personal & Informatik AG‘ wurde der Ergebnisbeitrag auf Ebene des Deutsche Balaton-Konzerns fehlerhaft angegeben. Statt des in der Meldung genannten Ergebnisbeitrags auf Ebene des Deutsche Balaton-Konzerns in Höhe von 5,3 Mio. Euro im laufenden Geschäftsjahr 2010 beträgt der Ergebnisbeitrag auf Ebene des Deutsche Balaton-Konzerns im laufenden Geschäftsjahr 2010 tatsächlich 2,5 Mio. Euro; zum 30.06.2010 war im Zwischenabschluss des Deutsche Balaton-Konzerns hiervon bereits ein Ergebnisbeitrag von 1,3 Mio. Euro berücksichtigt.

Alle anderen Angaben in der Mitteilung bleiben unverändert. Somit lautet der korrigierte letzte Satz der Ad-hoc-Meldung vom 03.12.2010 wie folgt:

‚Der Verkauf führt zu einem Ergebnisbeitrag in Höhe von 5,3 Mio. Euro auf Ebene der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und in Höhe von 2,5 Mio. Euro auf Ebene des Deutsche Balaton-Konzerns im laufenden Geschäftsjahr 2010; von dem Konzernergebnisbeitrag waren bereits 1,3 Mio. Euro im Konzern-Zwischenabschluss zum 30.06.2010 berücksichtigt.

Die ursprüngliche Ad-hoc-Meldung vom 03.12.2010 wurde unter anderem über Reuters, VWD und Bloomberg verbreitet.

Heidelberg, 04.12.2010

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Ansprechpartner:

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69140 Heidelberg

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