Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG // EANS-Adhoc: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: Korrektur und Klarstellung zu den Ad-hoc-Meldungen vom 03.12.2010 bzw. 04.12.1010

Nach externer Rücksprache stellen wir hiermit klar, dass sich der Sachverhalt aus den Ad-hoc-Meldungen vom 03.12.2010 um 15:52 Uhr bzw. der Ad-hoc-Berichtigung vom 04.12.2010 um 13:53 wie folgt darstellt:

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204 , hat aus dem teilweisen Verkauf der Beteiligung an der P&I Personal & Informatik AG einen tatsächlichen ergebniswirksamen Konzernergebnisbeitrag in Höhe von 5,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2010 erwirtschaftet. Veränderungen des Bewertungsansatzes der Beteiligung an der P&I Personal & Informatik AG wurden in den vergangenen IFRS-Konzernabschlüssen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ergebnisneutral unmittelbar über die Rücklage aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert (im Folgenden kurz ‚Neubewertungsrücklage‘ genannt) erfasst und haben das Eigenkapital unmittelbar erhöht bzw. reduziert. Durch den teilweisen Verkauf der Beteiligung an der P&I Personal & Informatik AG wird sich im Konzernabschluss zum 31.12.2010 die Neubewertungsrücklage im Vergleich zum letzten Konzernjahresabschluss (Stichtag: 31.12.2009) deshalb um 2,8 Mio. Euro verringern. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Konzernergebnisbeitrags von 5,3 Mio. Euro beträgt der aus dem teilweisen Verkauf der Beteiligung an der P&I Personal & Informatik AG resultierende Zuwachs im Konzerneigenkapital, bezogen auf den letzten Konzernjahresabschluss zum 31.12.2009 und unter Berücksichtigung der Veränderung der Neubewertungsrücklage, somit 2,5 Mio. Euro. Bezogen auf den letzten veröffentlichten Konzernzwischenabschluss zum 30.06.2010 wird sich die Neubewertungsrücklage aufgrund des teilweisen Verkaufs der Beteiligung an der P&I Personal & Informatik AG um 4,1 Mio. Euro verringern bzw. das Eigenkapital aufgrund des teilweisen Verkaufs der Beteiligung an der P&I Personal & Informatik AG, unter Berücksichtigung der Veränderung der Neubewertungsrücklage, um rd. 1,1 Mio. Euro erhöhen. Eine Ergebnisauswirkung aus dem teilweisen Verkauf der Beteiligung an der P&I Personal & Informatik AG hatte sich im Konzernzwischenabschluss zum 30.06.2010 nicht ergeben. Somit lautet der letzte Satz der Ad-hoc-Meldung vom 3. Dezember 2010 richtigerweise wie bereits am 3. Dezember 2010 veröffentlicht.

Heidelberg, 9. Dezember 2010

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

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