Deutsche Balaton AG: Vorläufiges IFRS-Konzernhalbjahresergebnis zum 30. Juni 2018

Heidelberg (pta024/20.08.2018/18:30) – Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erachtet die nachstehenden vorläufigen Kennzahlen als relevant für die Beurteilung der Entwicklung des Deutsche Balaton-Konzerns im ersten Geschäftshalbjahr 2018 und veröffentlicht diese deshalb vorab.

Die Beteiligungsgesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat ihr erstes Geschäftshalbjahr 2018 (01.01.2018 – 30.06.2018) mit einem voraussichtlichen Konzernhalbjahresfehlbetrag nach Steuern (IFRS) (Periodenergebnis) in Höhe von rd. 3,9 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum 01.01.2017 – 30.06.2017: Konzernjahresüberschuss rd. 29,1 Mio. EUR) abgeschlossen. Das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Periodenergebnis beträgt zum 30.06.2018 rd. – 4,6 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. 23,1 Mio. EUR).

Das Konzernergebnis resultiert aus einem ergebnisneutralen Bewertungsergebnis aus den kurz- und langfristigen Finanzanlagen im Segment „Vermögensverwaltend“. In diesem, nunmehr aufgrund der Erstanwendung des IFRS 9 erstmals in der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, auszuweisenden Posten „Bewertungsergebnis aus anderen Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten“, sind im Betrachtungszeitraum 01.01.-30.6.2018 im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf und der Zuschreibungen von Wertpapieren in Höhe von rd. 24,3 Mio. EUR enthalten, denen Aufwendungen und Wertminderungen aus Wertpapieren in Höhe von rd. 25,6 Mio. EUR gegenüberstehen.

Das Konzernperiodenergebnis resultiert aus dem Segment „Vermögensverwaltend“ in Höhe von rd. -5,0 Mio. EUR, dem Segment „Beta Systems“ in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR sowie dem Segment „CornerstoneCapital“ in Höhe von rd. -0,5 Mio. EUR.

Das IFRS-Konzerneigenkapital hat sich zum 30.06.2018 unter erstmaliger verpflichtender Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 um rd. 4,3 Mio. EUR auf rd. 322,1 Mio. EUR vermindert (01.01.2018: rd. 326,4 Mio. EUR). Aufgrund dieser Neuregelungen wurde die bisher ausgewiesene Neubewertungsrücklage auf Finanzanlagen in die Gewinnrücklage umgegliedert. Das Bewertungsergebnis auf Wertpapiere und Beteiligungen wird nunmehr in der jeweiligen Berichtsperiode direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und nicht mehr ergebnisneutral über die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital. Für weiterführende Informationen zur Anwendung und bilanziellen Darstellung der geänderten Regelungen verweisen wir auf den Konzern-Halbjahresfinanzbericht.

Das den Anteilseignern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zuzurechnende Eigenkapital ist im ersten Halbjahr 2018, unter Berücksichtigung der Anwendung der neuen Bilanzierungsregeln, die auch eine „Fair-Value-Bewertung“ nichtbörsennotierter Beteiligungen vorsehen, um rd. 4,9 Mio. EUR auf rd. 288,1 Mio. EUR gesunken (01.01.2018: rd. 293,0 Mio. EUR).

Die Konzernbilanzsumme zum 30.06.2018 ist mit rd. 505,9 Mio. EUR um rd. 34,6 Mio. EUR gestiegen (01.01.2018: rd. 471,3 Mio. EUR).

Die vorgenannten Zahlen basieren auf dem heute vom Vorstand zum 30.06.2018 aufgestellten vorläufigen Konzern-Halbjahresfinanzbericht (01.01.2018 – 30.06.2018) (IFRS) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Der endgültige Konzern-Halbjahresfinanzbericht wird voraussichtlich Ende August 2018 veröffentlicht werden.

An der Prognose für das Geschäftsjahr 2018 bezüglich einer positiven Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 5 % – 10 %, die im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 dargestellt ist, hält der Vorstand trotz des negativen Periodenergebnisses im ersten Halbjahr 2018 weiter fest, wenngleich diese vermutlich im unteren Bereich der prognostizierten Bandbreite liegen wird.

Heidelberg, 20.08.2018
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

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