Deutsche Balaton AG: Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des WpÜG

Heidelberg (pta/20.03.2018/11:55) – Bieterin: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des AG Mannheim, HRB 338172

Zielgesellschaft: Marenave Schiffahrts AG, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg, HRB 96057, WKN: AOH1GY, ISIN: DEOOOAOH1GY2

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (nachfolgend bezeichnet als „Bieterin“) hat am 20. März 2018 durch den käuflichen Erwerb von 439.390 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 20,00 je Aktie die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 WpÜG in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Marenave Schiffahrts AG (nachfolgend auch bezeichnet als „Zielgesellschaft“) mit Sitz in Hamburg erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 775.565 Stimmrechte von insgesamt 1.500.500 Stimmrechten der Marenave Schiffahrts AG. Dies entspricht rund 51,69 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 30.010.000 ist in insgesamt 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (a) die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 337147, (b) die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 705381 und (c) Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, (die vorstehend unter lit. (a) bis lit. (c) genannten Personen zusammen auch „Weitere Kontrollierende Personen“ genannt) in Folge einer Zurechnung jeweils nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG sämtlicher von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der Marenave Schiffahrts AG gehaltener Stimmrechte, am 20. März 2018 mittelbar Kontrolle über die Marenave Schiffahrts AG erworben. Diese Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der Weiteren Kontrollierenden Personen.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß § 35 Abs. 2 S.1 WpÜG ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Marenave Schiffahrts AG zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden näheren Bestimmungen unterbreiten. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Marenave Schiffahrts AG veröffentlichen.

Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin nach §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter

http://www.deutsche-balaton.de/beteiligungen/pflichtangebot-marenave/

sowie durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und durch eine kostenlose Bereithaltung von Druckexemplaren veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Marenave Schiffahrts AG. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Marenave Schiffahrts AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), veröffentlicht und durchgeführt.

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