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Deutsche Balaton AG: Vorstand beschließt weiteren Aktienrückkauf

Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat am 14. April 2016 den Beschluss (nachfolgend der „Aktienrückkaufbeschluss“) gefasst, bis zu weitere Stück 111.111 eigene Aktien (entsprechend rd. 0,95 % des Grundkapitals) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 11,11 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen.

Der Vorstand hat sich in seinem Beschluss vorbehalten auch mehr als 111.111 eigene Aktien zu erwerben, wenn im Rahmen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien mehr als 111.111 eigene Aktien angedient werden, höchstens jedoch bis zur Höchstgrenze der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015 unter Berücksichtigung der bereits von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.

Die Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden voraussichtlich am 19. April 2016 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.deutsche-balaton.de veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2015, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft in einem Zeitraum bis zum 31. August 2020 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 31. August 2015 erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Aktuell hält die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 620.513 eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 5,33 %.

Heidelberg, 14. April 2016

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Deutsche Balaton AG: Ungeprüfter vorläufiger Konzernjahresfehlbetrag vor Minderheitsanteilen (IFRS) 2015 rd. 1,6 Mio. EUR

Heidelberg – Dem Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, liegen inzwischen die vorläufigen Konzernabschlusszahlen (IFRS) für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 vor. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erachtet die nachstehenden vorläufigen Kennzahlen als relevant für die Beurteilung der Entwicklung des Deutsche Balaton-Konzerns im Geschäftsjahr 2015 und veröffentlicht diese deshalb vorab.

Die Beteiligungsgesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat ihr am 31. Dezember 2015 beendetes Geschäftsjahr gemäß den vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen mit einem Konzernjahresfehlbetrag vor Minderheitsanteilen (IFRS) von rd. 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: Konzernjahresfehlbetrag rd. 0,05 Mio. Euro) abgeschlossen.

Das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2015 ist insbesondere negativ geprägt durch die Wertminderungen auf langfristige und kurzfristige Wertpapiere (rd. 18,0 Mio. Euro), hier insbesondere Wertminderungen auf Anteile an Unternehmen, deren operative Tätigkeit in China stattfindet (rd. 11,3 Mio. Euro) sowie Wertminderungen auf Forderungen (rd. 6,9 Mio. Euro). Das Konzernergebnis zum 31. Dezember 2015 ist im Wesentlichen positiv beeinflusst durch Ergebnisbeiträge aus dem Verkauf von Aktien der Nemetschek AG, München (rd. 4,8 Mio. Euro) und der Veräußerung der nach der Equity Methode zu bilanzierenden Human Solutions GmbH, Kaiserslautern (rd. 7,2 Mio. Euro).

Bei Umsatzerlösen von rd. 133,0 Mio. Euro (Vj. rd. 105,3 Mio. Euro) belaufen sich die sonstigen betriebliche Erträge im Konzern, geprägt durch die oben genannten positiven Effekte, im Geschäftsjahr 2015 auf rd. 23,5 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 37,3 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, insbesondere beeinflusst durch die oben genannten Wertberichtigungen, betragen im Geschäftsjahr 2015 rd. 51,5 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 56,0 Mio. Euro).

Das Konzernergebnis nach Berücksichtigung des Minderheiten zuzurechnenden Ergebnisanteils ist negativ und beträgt rd. -4,3 Mio. Euro (Vorjahr: rd. -2,6 Mio. Euro); dies entspricht, bezogen auf die 2015 durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktienanzahl, einem Ergebnis je Aktie in Höhe von rd. -0,39 Euro (Vorjahr: rd. -0,24 Euro).

Der Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens Deutsche Balaton AG beträgt zum 31. Dezember 2015 rd. 216,8 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 206,2 Mio. Euro). Die Konzernbilanzsumme erhöht sich um rd. 10 % auf rd. 367,1 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 333,9 Mio. Euro). Die dem Eigenkapital zuzuordnende Neubewertungsrücklage erhöht sich im Vorjahresvergleich um rd. 14,6 Mio. Euro auf rd. 50,8 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Wertsteigerung eines einzelnen Wertpapiers zurück zu führen. Das Konzerneigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2015 insgesamt rd. 249,0 Mio. Euro (Vj. rd. 232,6 Mio. Euro).

Die Kennzahlen tragen dem Charakter des Geschäftsmodells der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft Rechnung, welches aus der Beteiligung an Unternehmen und dem Verwalten von Unternehmensbeteiligungen besteht. Im Geschäftsjahresvergleich kann es daher zu erheblichen Ergebnisschwankungen kommen.

Alle vorgenannten Zahlen stehen noch unter dem Vorbehalt der Abschlussprüfung und der Billigung durch den Aufsichtsrat.

Heidelberg, 14. April 2016

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Deutsche Balaton AG: Voraussichtlicher Jahresüberschuss (Einzelabschluss HGB) von rd. 10,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat ihr Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) mit einem voraussichtlichen Jahresüberschuss (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von rd. 10,2 Mio. Euro (Vorjahr (Vj.): rd. 0,9 Mio. Euro) abgeschlossen. Das genannte vorläufige Ergebnis beruht auf der vom Vorstand am 21. März 2016 vorgenommenen vorläufigen Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden und den im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 erzielten Erlösen und Aufwendungen.

Der Jahresüberschuss in Höhe von rd. 10,2 Mio. Euro liegt deutlich über dem Vorjahreswert in Höhe von rd. 0,9 Mio. Euro und ist im Wesentlichen positiv beeinflusst durch die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von rd. 14,7 Mio. Euro (Vj. rd. 21,3 Mio. Euro), wovon rd. 4,3 Mio. Euro (Vj. rd. 5,8 Mio. Euro) auf die Anteile an der Nemetschek AG, München, entfallen sowie weiteren Erträgen in Höhe von rd. 10,1 Mio. Euro aus Übertragung von Wertpapieren und Beteiligungen an verbundene Unternehmen. Weiter haben Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von rd. 7,6 Mio. Euro (Vj. rd. 0,1 Mio. Euro) das Ergebnis positiv beeinflusst. Diese entfallen im Wesentlichen auf den Verkauf der Anteile an der Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, in der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH. Die sonstigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr belaufen sich auf rd. 3,5 Mio. Euro (Vj. rd. 3,0 Mio. Euro), die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge auf rd. 5,0 Mio. Euro (Vj. rd. 3,2 Mio. Euro).

Den wesentlichen Ertragspositionen stehen Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von rd. 13,4 Mio. Euro (Vj. rd. 30,5 Mio. Euro) entgegen. Ursächlich hierfür sind Abschreibungen auf verbundene Unternehmen in Höhe von rd. 6,6 Mio. Euro (Vj. rd. 0 Mio. Euro) sowie auf Beteiligungsunternehmen in Höhe von rd. 3,7 Mio. Euro (Vj. rd. 16,0 Mio. Euro). Auf börsennotierte sowie auf nicht notierte Wertpapiere entfallen Abschreibungen in Höhe von rd. 3,1 Mio. Euro (Vj. rd. 14,5 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres betragen rd. 7,0 Mio. Euro (Vj. rd. 3,2 Mio. Euro).

Die in dieser Unternehmensmitteilung genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.

Die gesetzlich geforderten Zahlen zum Konzernabschluss 2015 nach IFRS sind noch nicht verfügbar und werden, sobald diese verfügbar sind, gesondert bekannt gegeben.

Heidelberg, 21.03.2016

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Deutsche Balaton AG: Vorstand beschließt weiteren Aktienrückkauf

Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat am 11. Dezember 2015 den Beschluss (nachfolgend der „Aktienrückkaufbeschluss“) gefasst, bis zu weitere Stück 100.000 eigene Aktien (entsprechend rd. 0,86 % des Grundkapitals) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 11,15 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen.

Der Vorstand hat sich in seinem Beschluss vorbehalten auch mehr als 100.000 eigene Aktien zu erwerben, wenn im Rahmen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien mehr als 100.000 eigene Aktien angedient werden, höchstens jedoch bis zur Höchstgrenze der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015 unter Berücksichtigung der bereits von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.

Die Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.deutsche-balaton.de veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2015, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft in einem Zeitraum bis zum 31. August 2020 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 31. August 2015 erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Aktuell hält die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 587.649 eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 5,05 %.

Heidelberg, 11. Dezember 2015

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Deutsche Balaton AG: Vorstand beschließt weiteren Aktienrückkauf

Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat am 7. Oktober 2015 den Beschluss (nachfolgend der „Aktienrückkaufbeschluss“) gefasst, bis zu weitere Stück 100.000 eigene Aktien (entsprechend rd. 0,86 % des Grundkapitals) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (zuzüglich Erwerbsnebenkosten) von 11,00 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird ein Kreditinstitut mit der Durchführung und Abwicklung des Aktienrückkaufangebots im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots beauftragen. Die Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.deutsche-balaton.de veröffentlicht werden.

Werden im Rahmen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien mehr als 100.000 eigene Aktien angedient, hat sich der Vorstand in seinem Beschluss vorbehalten, auch mehr als 100.000 eigene Aktien, höchstens jedoch bis zur Höchstgrenze der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015 unter Berücksichtigung der bereits von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, zu erwerben.

Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2015, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft in einem Zeitraum bis zum 31. August 2020 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 31. August 2015 erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Aktuell hält die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 582.817 eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 5,01 %.

Heidelberg, 7. Oktober 2015

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Deutsche Balaton AG: Vorläufiges IFRS-Konzernhalbjahresergebnis zum 30.06.2015

Heidelberg (pta/18.08.2015/18:20) – Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erachtet die nachstehenden vorläufigen Kennzahlen als relevant für die Beurteilung der Entwicklung des Deutsche Balaton-Konzerns im ersten Geschäftshalbjahr 2015 und veröffentlicht diese deshalb vorab.

Die Beteiligungsgesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat ihr erstes Geschäftshalbjahr 2015 (01.01.2015 – 30.06.2015) mit einem voraussichtlichen Konzernhalbjahresüberschuss nach Steuern (IFRS) (Periodenergebnis) in Höhe von rd. 2,6 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum 01.01.2014 – 30.06.2014: rd. 0,4 Mio. EUR) abgeschlossen. Das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Periodenergebnis (IFRS) beträgt zum 30.06.2015 rd. 1,9 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. 1,2 Mio. EUR).

Der Ergebnisbeitrag der vermögensverwaltenden Einheiten am Periodenergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus dem Verkauf und der Bewertung von langfristigen und kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von rd. 14,6 Mio. EUR, die jedoch durch die Wertminderungen auf langfristige und kurzfristige Wertpapiere in Höhe von rd. 13,2 Mio. EUR sowie durch Verlustanteile an Finanzanlagen, die nach der At-Equity-Methode bilanziert werden (rd. 1,3 Mio. EUR), kompensiert werden. Das Konzernhalbjahresergebnis zum 30.06.2015 beinhaltet darüber hinaus positive Ergebnisbeiträge aus den operativen Einheiten.

Die Konzernumsatzerlöse liegen unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung (IFRS) im Zeitraum vom 01.01.2015 – 30.06.2015 mit voraussichtlich rd. 61,8 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. 52,1 Mio. EUR) deutlich über denen des Vorjahresvergleichszeitraums. Korrespondierend hierzu liegen die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen mit rd. 26,3 Mio. EUR um rd. 5,8 Mio. EUR über dem Vorjahresvergleichszeitraum in Höhe von rd. 20,6 Mio. EUR. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die Veränderung des Konsolidierungskreises zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge im Konzern (IFRS), die wesentlich durch den Verkauf der Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, und Anteile an der Nemetschek AG, München, bestimmt sind, belaufen sich zum 30.06.2015 auf voraussichtlich rd. 17,7 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. 16,7 Mio. EUR).

Den sonstigen betrieblichen Erträgen stehen insbesondere sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von rd. 28,3 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. 25,9 Mio. EUR) entgegen. Diese im Vergleich zum Vorjahr höheren Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den Wertminderungen auf Wertpapiere in Höhe von rd. 13,2 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. 10,6 Mio. EUR). Im Speziellen sind hier die negativen Ergebnisbeiträge aus Beteiligungen an Gesellschaften, die ihr operatives Geschäft in China betreiben, mit rd. 10,5 Mio. EUR zu nennen. Der Fair Value dieser Chinabeteiligungen beträgt zum Stichtag 30.06.2015 noch rd. 1,6 Mio. EUR.

Das voraussichtliche Konzerngesamtergebnis (Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income)) (IFRS) einschließlich der „Anteile ohne beherrschenden Einfluss“ (Anteil Minderheiten) beträgt zum Halbjahresstichtag 30.06.2015 rd. 8,4 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. – 4,6 Mio. EUR). Der Anteil, der auf die Gesellschafter der Deutsche Balaton AG entfällt, beläuft sich auf rd. 7,7 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. – 3,8 Mio. EUR).

Das IFRS-Konzerneigenkapital hat sich zum 30.06.2015 um rd. 7,1 Mio. EUR auf rd. 239,7 Mio. EUR erhöht (31.12.2014: rd. 232,6 Mio. EUR). Das den Anteilseignern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zuzurechnende Eigenkapital ist zum 30.06.2015 um rd. 7,6 Mio. EUR auf rd. 213,8 Mio. EUR gestiegen (31.12.2014: rd. 206,2 Mio. EUR).

Der Anstieg des IFRS-Konzerneigenkapitals resultiert neben dem Periodenergebnis überwiegend aus der Veränderung der Neubewertungsrücklage, diese wiederum insbesondere aus Nettowertsteigerungen bei diversen Beteiligungen.

Die Konzernbilanzsumme (IFRS) zum 30.06.2015 ist mit rd. 343,4 Mio. EUR leicht gestiegen (31.12.2014: rd. 333,9 Mio. EUR).

Die vorgenannten Zahlen basieren auf dem heute vom Vorstand zum 30.06.2015 aufgestellten vorläufigen Konzern-Halbjahresfinanzbericht (01.01.2015 – 30.06.2015) (IFRS) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Der vollständige Halbjahresbericht mit endgültigen Zahlen wird voraussichtlich Ende August 2015 veröffentlicht werden.

Hinsichtlich der Entwicklung für das Geschäftsjahr 2015 hält der Vorstand an seinen bisherigen Prognosen, die im Konzernlagebericht 2014 dargestellt sind, fest. Es wird für das Geschäftsjahr 2015 weiter mit einer positiven Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 5 % – 10 % gerechnet.

Heidelberg, 18.08.2015

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Ansprechpartner:

Deutsche Balaton AG
Christian Rimmelspacher
Ziegelhäuser Landstraße 1
69140 Heidelberg

E-Mail: c.rimmelspacher@deutsche-balaton.de
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Fax:+49 (0) 6221 6492424


Corporate News: Deutsche Balaton AG: Kein acting-in-concert mit Volker Friedrichsen bei PNE Wind AG

Heidelberg (pta018/24.06.2015/12:35) – Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat in ihrem Einberufungs- bzw. Ergänzungsverlangen vom 22. Juni 2015 unter anderem die Abberufung des gesamten Aufsichtsrats der PNE Wind AG einschließlich Herrn Friedrichsen, die Verkleinerung des Aufsichtsrates auf drei Personen sowie die Neuwahl des gesamten Aufsichtsrates vorgeschlagen, dem Herr Friedrichsen aus Gründen guter Corporate Governance nicht mehr angehören sollte. Da die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH in diesen Punkten anderer Auffassung ist, kommt es nicht zur Begründung eines acting-in-concerts mit der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH.

In den letzten Tagen haben sich zahlreiche private und auch institutionelle Anleger gemeldet, die unsere Tagesordnungspunkte für die nächste Hauptversammlung der PNE Wind AG unterstützen wollen. Damit sich alle Aktionäre ein Bild von den Tagesordnungspunkten unseres Einberufungs- bzw. Ergänzungsverlangen machen können, ist dieses im Internet unter www.deutsche-balaton.de unter der Rubrik „Investor Relations“, dort unter „News“ einsehbar.

Wir rufen alle Aktionäre der PNE Wind AG auf, zur nächsten Hauptversammlung der PNE Wind AG selbst zu kommen und dort die im langfristigen Interesse des Unternehmens erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

Heidelberg, den 24.06.2015

Vorstand der
Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft

Ansprechpartner:

Deutsche Balaton AG
Christian Rimmelspacher
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IR-News: Deutsche Balaton AG: Gespräche über acting-in-concert in Bezug auf die PNE WIND AG beabsichtigt

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, beabsichtigt mit den weiteren Aktionären der PNE WIND AG, Cuxhaven, der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours (die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, die Heidelberger Beteiligungsholding AG und Herr Wilhelm K. T. Zours nachfolgend die „PNE-Aktionäre“) zeitnah Gespräche über die Begründung eines acting-in-concert zu führen. Ziel der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist es, auf der nächsten Hauptversammlung der PNE WIND AG unter anderem die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der PNE WIND AG Kuprian und Dr. Fischer abzuberufen und den Aufsichtsrat der PNE WIND AG neu zu besetzen, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der PNE WIND AG rückwirkend für 2014 und zukünftig deutlich zu reduzieren, die Tagesordnungspunkte des von ihr am 19. Juni 2015 an den Vorstand der PNE WIND AG übermittelten Einberufungs- bzw. Ergänzungsverlangens zu beschließen und den Grundsätzen guter Corporate Governance im PNE WIND Konzern wieder Geltung zu verschaffen.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll zeitnah ein Gespräch zwischen den PNE-Aktionären geführt werden, in dem eine Einigung über die gemeinsame Ausübung von Stimmrechten (acting-in-concert) auf der nächsten Hauptversammlung der PNE WIND AG gefunden werden soll.
Der Verlauf und die Erkenntnisse aus der Hauptversammlung der PNE WIND AG vom 16. Juni 2015 zeigen, dass es im Interesse der Gesellschaft dringend erforderlich ist, die obigen Maßnahmen schnellstmöglich durchzuführen.

So ist nur durch eine entsprechende Frage in dieser Hauptversammlung zu Tage getreten, dass das Mitglied des Aufsichtsrats Kuprian im Geschäftsjahr 2014 neben seiner Aufsichtsratsvergütung bei der PNE WIND AG in Höhe von 228,9 Tausend Euro weitere Bezüge von einer Tochtergesellschaft der PNE WIND AG in Höhe von weiteren ca. 112,5 Tausend Euro, in Summe also mindestens 340 Tausend Euro erhalten hat. Dies ist weit jenseits dessen, was als noch angemessen gelten könnte. Aufsichtsratspositionen in vergleichbaren mittelständischen börsennotierten Gesellschaften liegen im Bereich von rund 50 Tausend Euro.
Der deutlich überhöht vergütete Aufsichtsrat ist auch für die überhöhte Vergütung des Vorstands Martin Billhardt verantwortlich, der in den letzten drei Geschäftsjahren eine Vergütung von rund 4,2 Millionen Euro erhalten hat, durchschnittlich also rund 1,4 Millionen Euro je Geschäftsjahr.
Die Aktionäre der PNE WIND AG hingegen sollen für das Geschäftsjahr 2014, welches mit einem Verlust von rund 13 Millionen Euro abgeschlossen hat, keine Dividende erhalten.

Heidelberg, den 22. Juni 2015

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

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Deutsche Balaton AG
Christian Rimmelspacher
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Corporate News: Deutsche Balaton AG stellt Gegenanträge bei PNE Wind AG

Deutsche Balaton stellt Gegenanträge bei PNE Wind AG.

Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg hat am 29. Mai 2015 nachfolgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 4, 6, 10 und 13 der Hauptversammlung der PNE Wind AG, Cuxhaven am 16. Juni 2015 gestellt:

I. Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4

Zu TOP 4 teilen wir Ihnen folgenden Gegenantrag mit:

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Dieter K. Kuprian, Dr. Peter Fischer und Prof. Dr. Reza Abhari werden nicht entlastet.

Begründung

Der Aufsichtsrat hat es unterlassen, der Hauptversammlung eine Satzungsänderung über eine angemessene Vergütung des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, welches mit einem Konzernfehlbetrag von fast 13 Millionen Euro abgeschlossen hat, in Höhe von 885.700 Euro, also durchschnittlich rund 150.000 Euro je Aufsichtsratsmitglied, ist unangemessen. Wir werden aus diesem Grund auch einen Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 13 stellen, durch den die von der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH vorgeschlagene Neufassung des § 11 der Satzung u.a. bezüglich der Beträge in Absatz 1 von 60.000 Euro auf 20.000 Euro und in Absatz 3 von 20.000 Euro auf 10.000 Euro abgeändert werden soll.

Der Aufsichtsrat hat es weiterhin unterlassen, der Hauptversammlung für den Fall der Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern unter TOP 10 geeignete Kandidaten für die Neuwahl des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Der von dem Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Zeller, Vorstandsmitglied einer winzigen Volksbank in Schwaikheim, und auch Frau Verjans, Rechtsanwältin bei VBB Rechtsanwälte, die im Auftrag des Vorstands für die PNE Wind tätig ist, sind beide sowohl von ihrem beruflichen Hintergrund her als auch, im Falle von Frau Verjans, aufgrund ihrer kommerziellen Beziehungen zur PNE Wind nicht geeignet, den Vorstand der PNE Wind AG zu beaufsichtigen. Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Zeller zu den Organen der Gesellschaft sollten offengelegt werden und die Bewertung deren Maßgeblichkeit sollte den Aktionären überlassen bleiben, nicht dem vorschlagenden Aufsichtsrat. Denn aufgrund der nicht offensichtlichen Qualifikation von Herrn Zeller ist zu vermuten, dass persönliche Beziehungen zu Mitgliedern von Aufsichtsrat- und/oder Vorstandsmitgliedern bestehen und der eigentliche Grund für den Vorschlag sind.

II. Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6

Zu TOP 6 teilen wir Ihnen folgenden Gegenantrag mit:

Der Vorschlag der Verwaltung zur Neufassung von § 15 Absatz 2 der Satzung wird abgelehnt.

Begründung

Die Hauptversammlung ist das höchste Organ einer Aktiengesellschaft. Die einfache Mehrheit in der Hauptversammlung sollte wie bisher das Recht haben, Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf der Amtszeit abzuberufen.

III. Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 10

Zu TOP 10 teilen wir Ihnen folgenden Gegenantrag mit, über den vor dem Vorschlag der Verwaltung abzustimmen ist, sofern die Hauptversammlung zuvor wenigstens ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft abberufen hat oder ein Mitglied des Aufsichtsrats sein Amt niedergelegt hat:

„Herr Rolf Birkert, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton AG, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Seine Wahl soll für die Zeit ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2015 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, erfolgen.“

Herr Birkert wird sich in der Hauptversammlung den Aktionären vorstellen und Angaben zu seinen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien machen.

Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Zwischen Herrn Birkert und den Gesellschaften des PNE WIND-Konzerns und den Organen der PNE WIND AG bestehen nach Kenntnis der Deutsche Balaton AG keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Birkert ist Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton AG, die im Konzern mit rund 1,3 Millionen Aktien an der PNE WIND AG beteiligt ist.

Begründung

Den Wahlvorschlägen der Verwaltung sollte nicht gefolgt werden. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die von der Verwaltung vorgeschlagenen Personen Branchenkenntnisse besitzen oder die Eigentümer der Gesellschaft in angemessener Weise vertreten können. Bankangestellte und Juristen denken in der Regel nicht unternehmerisch und sollten in Aufsichtsräten nicht oder zumindest nicht in größerer Anzahl vertreten sein. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Kandidat Zeller, Vorstandsmitglied einer winzigen Volksbank in Schwaikheim, und auch Frau Verjans, Rechtsanwältin bei VBB Rechtsanwälte, die im Auftrag des Vorstands für die PNE Wind tätig ist, sind beide sowohl von ihrem beruflichen Hintergrund her als auch, im Falle von Frau Verjans, aufgrund ihrer kommerziellen Beziehungen zur PNE Wind AG und dem daraus resultierenden andauernden Interessenkonflikt nicht geeignet, den Vorstand der PNE Wind AG zu beaufsichtigen. Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Zeller zu den Organen der Gesellschaft sollten offengelegt werden und die Bewertung deren Maßgeblichkeit sollte den Aktionären überlassen bleiben, nicht dem vorschlagenden Aufsichtsrat. Denn aufgrund der nicht offensichtlichen Qualifikation von Herrn Zeller ist zu vermuten, dass persönliche Beziehungen zu Mitgliedern von Aufsichtsrat- und/oder Vorstandsmitgliedern bestehen und der eigentliche Grund für den Vorschlag sind.

Der Vorschlag der Verwaltung entspricht nicht den Grundsätzen der guten Corporate Governance.

IV. Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 13

Zu der als TOP 13 ergänzten Beschlussfassung zur Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und der entsprechenden Neufassung von § 11 der Satzung teilen wir Ihnen folgenden Gegenantrag mit:

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt vor, § 11 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus eine feste Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00.

2. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung gemäß des vorstehenden Absatzes 1.

3. Der Vorsitzende in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält zusätzlich eine Vergütung von EUR 10.000,00.

4. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet. Eine etwaige auf die Vergütung und Auslagen anfallende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft zusätzlich erstattet.

5. Zusätzlich zur Vergütung gemäß der vorstehenden Absätze 1 und 3 erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500,00 für die physische Anwesenheit in einer Präsenz-Sitzung. Findet die Sitzung eines Ausschusses am selben Tag wie die Aufsichtsratssitzung statt, so wird für die Teilnahme an einer solchen Ausschusssitzung kein weiteres Sitzungsgeld gewährt.

6. Die Gesellschaft trägt die Kosten einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Aufsichtsratsmitglieder.

7. Die Hauptversammlung ist berechtigt, eine von diesem § 11 abweichende Vergütung zu beschließen.“

Begründung

Die Neufassung von § 11 der Satzung ist zu begrüßen. Sowohl die bestehende Fassung von § 11 der Satzung als auch die von der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH vorgeschlagene Neufassung führt zu unangemessen hohen Vergütungen für den Aufsichtsrat.

Die von der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH vorgeschlagene Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 60.000 Euro zuzüglich Sitzungsgeld ist überhöht und belastet die Gesellschaft finanziell über Gebühr.

Bei einem Aufsichtsrat bestehend aus sechs Personen belief sich die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2014 auf fast 900.000 Euro pro Jahr und auch nach dem Vorschlag der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH noch voraussichtlich auf künftig rund 600.000 Euro pro Jahr. Dies steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen zeitlichen Aufwand der Aufsichtsratsmitglieder bei einer Gesellschaft von der Größe der PNE Wind AG und sowieso nicht im Verhältnis zu dem Konzernfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2014.

Ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.500 Euro, wie es die gegenwärtige Fassung der Satzung in § 11 Abs. 6 vorsieht, ist weit überhöht. Ein solches Sitzungsgeld, welches zusätzlich zu der bereits hohen festen Vergütung gezahlt wird, übersteigt sogar den Tagessatz von Unternehmensberatern und ist deshalb weder zeitgemäß noch angemessen.

Die in § 11 Abs. 5 der Satzung festgelegte variable Vergütung verleitet zur Tolerierung von riskanten Geschäften. Aufsichtsratsmitglieder sollten nicht ohne Beteiligung an Verlusten, also risikolos, an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt werden. Davon abgesehen ist das EBIT, also das Ergebnis vor Zinsen und Steuern, die falsche Bezugsgröße, da die Aktionäre nichts von Zinsen und Steuern haben. Durch die Aufnahme von teurem Fremdkapital (z. B. 100 Mio. Euro zu 8% p.a.) und den damit getätigten Investitionen kann zwar das EBIT gesteigert werden, was nach 40 Mio. Zinszahlungen in fünf Jahren aber von diesen zusätzlichen Investitionen beim Aktionär verbleibt, ist fraglich. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen unabhängig und fachlich zutreffende Entscheidungen treffen. Einer variablen Vergütung bedarf es deshalb nicht. Mit der festen Vergütung ist das Engagement der Aufsichtsratsmitglieder ausreichend vergütet. Aktienrechtlich sind die Aufsichtsratsmitglieder zur Einbringung ihres gesamten Wissens und Könnens ohnehin verpflichtet, sodass es in vergütungstechnischer Hinsicht keines weiteren Anreizes bedürfen sollte. Wer als Aufsichtsrat am Erfolg des Unternehmens beteiligt sein möchte, kann ohne weiteres an der Börse Aktien erwerben.

Heidelberg, den 03.06.2015

Deutsche Balaton AG

Der Vorstand

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Christian Rimmelspacher
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Deutsche Balaton AG: Positiver Konzernergebnisbeitrag aus dem Verkauf der Anteile an der Human Solutions GmbH erwartet

Heidelberg (pta008/30.04.2015/09:45) – Die CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH, Heidelberg, eine 100% Tochtergesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat letzte Nacht einen Kaufvertrag über die von ihr an der Human Solutions GmbH, Kaiserslautern, gehaltenen Anteile geschlossen. Der Vollzug des Kaufvertrags steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Zustimmung, die voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen soll.

Aus dem Verkauf der Anteile an der Human Solutions GmbH, die bisher als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Segment CornerstoneCapital einbezogen war und dort nach der Equity-Methode bewertet wurde, resultiert für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft voraussichtlich ein Konzernergebnisbeitrag (IFRS) vor Steuern in Höhe von rd. 6,8 Mio. EUR, der im Geschäftsjahr 2015 ergebniswirksam wird.

Aufgrund des zwischen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und der CornerstoneCapital Beteiligungen GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrags trägt der Verkauf der Anteile an der Human Solutions GmbH weiter mit voraussichtlich rd. 7,3 Mio. EUR (vor Steuern) positiv zum Jahresergebnis (Einzelabschluss nach HGB) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im laufenden Geschäftsjahr 2015 bei.

Heidelberg, 30. April 2015

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
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Deutsche Balaton AG: Ungeprüfter vorläufiger Konzernjahresfehlbetrag vor Minderheitsanteilen (IFRS) 2014 rd. 0,7 Mio. EUR

Heidelberg (pta024/14.04.2015/19:20) – Dem Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, liegen inzwischen die vorläufigen Konzernabschlusszahlen (IFRS) für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 vor. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erachtet die nachstehenden vorläufigen Kennzahlen als relevant für die Beurteilung der Entwicklung des Deutsche Balaton-Konzerns im Geschäftsjahr 2014 und veröffentlicht diese deshalb vorab.

Die Beteiligungsgesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat ihr am 31. Dezember 2014 beendetes Geschäftsjahr 2014 gemäß den vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen mit einem Konzernjahresfehlbetrag vor Minderheitsanteilen (IFRS) von rd. 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: Konzernjahresüberschuss rd. 53,7 Mio. Euro) abgeschlossen.

Das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2014 ist insbesondere negativ geprägt durch die Wertminderungen auf langfristige und kurzfristige Wertpapiere (rd. 25,8 Mio. Euro), hier insbesondere Wertminderungen auf Anteile an Unternehmen, deren operative Tätigkeit in China stattfindet (rd. 18,6 Mio. Euro), sowie Wertminderungen auf Forderungen (rd. 3,9 Mio. Euro). Das Konzernergebnis zum 31. Dezember 2014 ist insbesondere positiv beeinflusst durch den Verkauf von Aktien der Gentherm Inc., Northville, Michigan, USA (rd. 7,8 Mio. Euro), durch den Verkauf von Aktien der Nemetschek AG, München (rd. 7,3 Mio. Euro), durch die Veräußerung der nach der Equity Methode zu bilanzierenden Qualification Star GmbH, Bad Soden (Taunus) im Segment „CornerstoneCapital“ (rd. 5,6 Mio. Euro) sowie durch den Verkauf einer Gewerbeimmobilie im Rahmen eines Forderungsankaufs durch ein Konzernunternehmen im Segment „Immobilien“ (rd. 5,0 Mio. Euro).

Die sonstigen betriebliche Erträge im Konzern belaufen sich, geprägt durch die oben genannten positiven Effekte, im Geschäftsjahr 2014 auf rd. 37,3 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 65,6 Mio. Euro) bei Umsatzerlösen von rd. 105,3 Mio. Euro (Vj. rd. 106,9 Mio. Euro). Die Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen betragen im Geschäftsjahr 2014 rd. -2,6 Mio. Euro (Vj. rd. -1,2 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, insbesondere geprägt durch die oben genannten Wertberichtigungen, betragen im Geschäftsjahr 2014 rd. 56,2 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 35,6 Mio. Euro).

Das Konzernergebnis nach Berücksichtigung des Minderheiten zuzurechnenden Ergebnisanteils beträgt rd. -3,3 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 53,6 Mio. Euro); dies entspricht, bezogen auf die 2014 durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktienanzahl, einem Ergebnis je Aktie in Höhe von rd. -0,30 Euro (Vorjahr: rd. 4,80 Euro).

Der Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens beträgt zum 31. Dezember 2014 rd. 205,5 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 224,4 Mio. Euro). Die Konzernbilanzsumme verringert sich zum 31. Dezember 2014 um rd. 5,3 % auf rd. 333,3 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 351,9 Mio. Euro). Die Neubewertungsrücklage verringerte sich im Vorjahresvergleich um rd. 13,9 Mio. Euro auf rd. 36,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2014. Das Konzerneigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2014 insgesamt rd. 232,0 Mio. Euro (Vj. rd. 250,1 Mio. Euro).

Die Kennzahlen tragen dem Charakter des Geschäftsmodells der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft Rechnung, welches aus der Beteiligung an Unternehmen und dem Verwalten von Unternehmensbeteiligungen besteht. Im Geschäftsjahresvergleich kann es daher zu erheblichen Ergebnisschwankungen kommen.

Alle vorgenannten Zahlen stehen noch unter dem Vorbehalt der Abschlussprüfung und der Billigung durch den Aufsichtsrat.

Heidelberg, 14. April 2015

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Hauptversammlung 2014

Sehr geehrte Aktionäre,

die ordentliche Hauptversammlung 2014 der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft findet am 28. August 2014 in Heidelberg statt.

Informationen zur Hauptversammlung 2014
Abstimmungsergebnisse
Einladung / Tagesordnung
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 
Bericht des Aufsichtsrats 
Erläuternder Bericht des Vorstands der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
Formular Vollmacht an einen Dritten
Formular zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne von § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
Geschäftsordnung für die Hauptversammlung
Erläuterungen gem. §124 a AktG zu Tagesordnungspunkt 1
Unterlagen zu Punkt 5 der Tagesordnung

Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu

Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Balaton

Aktiengesellschaft am 28. August 2014

Unterlagen zu Punkt 6 der Tagesordnung
Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und der Balaton Agro Invest AG
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und des Vorstands der Balaton Agro Invest AG zu dem Gewinnabführungsvertrag gemäß § 293a Abs. 1 AktG zwischen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und der Balato Agro Invest AG (Gemeinsamer Bericht)
Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31.12.2013
Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31.12.2012
Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31.12.2011
Jahresabschluss der Balaton Agro Invest AG zum 31.12.2013

Jahresabschluss der Balaton Agro Invest AG zum 31.12.2012

(Die Balaton Agro Invest AG firmierte damals unter „Zweite Marcato Beteiligungen AG“)

Jahresabschluss der Balaton Agro Invest AG zum 31.12.2011

(Die Balaton Agro Invest AG firmierte damals unter „Zweite Marcato Beteiligungen AG“)

Deutsche Balaton AG: Voraussichtlicher Jahresüberschuss (Einzelabschluss HGB) von rd. 0,9 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2014

Heidelberg (pta012/24.03.2015/11:40) – Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat ihr Geschäftsjahr 2014 (01.01.2014 bis 31.12.2014) mit einem voraussichtlichen Jahresüberschuss (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von rd. 0,9 Mio. Euro (Vorjahr (Vj.): rd. 15,5 Mio. Euro) abgeschlossen. Das genannte vorläufige Ergebnis beruht auf der vom Vorstand am 24. März 2015 vorgenommenen vorläufigen Bewertung der Beteiligungen und den im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 erzielten Erlösen und Aufwendungen.

Der Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,9 Mio. Euro liegt deutlich unter dem Vorjahreswert in Höhe von rd. 15,5 Mio. Euro und ist im Wesentlichen negativ beeinflusst durch die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von rd. 30,5 Mio. Euro (Vj. rd. 18,8 Mio. Euro), wovon rd. 25,0 Mio. Euro auf „China-Aktien“ (insbesondere auf die Anteile der Goldrooster AG, Berlin, Ultrasonic AG, Köln, und Ming Le Sports AG, Frankfurt/Main) entfallen. Kompensiert werden diese Aufwendungen im Wesentlichen durch die Verkäufe von Anteilen an der Gentherm Inc., Northville, USA, der Nemetschek AG, München und der aleo solar AG, Prenzlau mit Erträgen in Höhe von zusammen rd. 19,6 Mio. Euro sowie durch den zugerechneten Ertrag eines verbundenen Unternehmens in Höhe von rd. 7,7 Mio. Euro, der im Wesentlichen aus dem Verkauf einer Finanzanlage resultiert.

Im Einzelnen beinhaltet das vorläufige Jahresergebnis Erträge aus Finanzanlagen in Höhe von rd. 9,1 Mio. Euro (Vj. rd. 1,5 Mio. Euro), Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von rd. 21,3 Mio. Euro (Vj. rd. 31,3 Mio. Euro) und Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von rd. 1,9 Mio. Euro (Vj. rd. 4,4 Mio. Euro). Diesen Ertragspositionen stehen im Geschäftsjahr 2014 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von rd. 30,5 Mio. Euro (Vj. rd. 18,8 Mio. Euro) gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr 2014 belaufen sich auf rd. 3,0 Mio. Euro (Vj. rd. 2,3 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2014 auf rd. 3,2 Mio. Euro (Vj. rd. 4,6 Mio. Euro), die Personalaufwendungen auf rd. 1,4 Mio. Euro (Vj. rd. 1,2 Mio. Euro). Daneben belasten Verluste aus Gewinnabführungsverträgen (rd. 0,9 Mio. Euro, Vj. rd. 0,2 Mio. Euro) das Jahresergebnis. Den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen, die sich im Geschäftsjahr 2014 auf rd. 3,2 Mio. Euro (Vj. rd. 2,4 Mio. Euro) belaufen, stehen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro (Vj. rd. 1,8 Mio. Euro) gegenüber.

Die in dieser Unternehmensmitteilung genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.

Die gesetzlich geforderten Zahlen zum Konzernabschluss 2014 nach IFRS sind noch nicht verfügbar und werden, sobald diese verfügbar sind, gesondert bekannt gegeben.

Heidelberg, 24.03.2015

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
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