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Deutsche Balaton AG: Ungeprüfter vorläufiger Konzernjahresüberschuss vor Minderheitsanteilen (IFRS) 2017 rd. 46,6 Mio. EUR

Heidelberg (pta040/27.04.2018/18:00) – Dem Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, liegen inzwischen die vorläufigen Konzernabschlusszahlen (IFRS) für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 vor. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erachtet die nachstehenden vorläufigen Kennzahlen als relevant für die Beurteilung der Entwicklung des Deutsche Balaton-Konzerns und veröffentlicht diese deshalb vorab.

Die Beteiligungsgesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat ihr am 31. Dezember 2017 beendetes Geschäftsjahr gemäß den vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen mit einem Konzernjahresüberschuss vor Minderheitsanteilen (IFRS) von rd. 46,6 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 4,0 Mio. Euro) abgeschlossen. Hiervon entfällt auf die Anteilseigner der Deutsche Balaton AG ein Anteil von rd. 39,4 Mio. Euro (Vorjahr: Verlust rd. 0,5 Mio. Euro).

Das Gesamtergebnis des Konzerns („Comprehensive Income“) beträgt rd. 69,6 Mio. Euro (Vorjahr: 18,6 Mio. Euro), wovon rd. 60,9 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 14,2 Mio. Euro) den Anteilseignern der Deutsche Balaton AG zuzurechnen sind.

Das Konzernergebnis zum 31. Dezember 2017 ist geprägt durch sonstige betriebliche Erträge in Höhe von rd. 61,9 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 22,7 Mio. Euro). Diese resultieren insbesondere aus den bereits kommunizierten Veräußerungen der ACTech Holding GmbH und Data Management Invest AG im Segment „CornerstoneCapital“ in Höhe von zusammen rd. 14,3 Mio. Euro sowie in Höhe von zusammen rd. 39,8 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 19,8 Mio. Euro) im Segment „Vermögensverwaltend“ überwiegend aus der Veräußerung von Gesellschaften im Bereich „Immobilien“ sowie dem Verkauf von Anteilen an einem börsennotierten Finanzdienstleister.

Weitere wesentliche positive Ergebnisbeiträge in Höhe von rd. 6,0 Mio. Euro vor Steuern (Vorjahr: rd. 7,3 Mio. Euro) resultieren im Geschäftsjahr 2017 aus dem Segment „Beta Systems“.

Das Konzerneigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2017 insgesamt rd. 320,9 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 264,8 Mio. Euro). Hierin enthalten ist die Neubewertungsrücklage für börsennotierte Wertpapiere, deren Wertanstieg noch nicht realisiert wurde. Die Neubewertungsrücklage hat sich 2017 im Vorjahresvergleich um rd. 21,8 Mio. Euro auf rd. 87,5 Mio. Euro erhöht.

Der Eigenkapitalanteil der Anteilseigner des Mutterunternehmens Deutsche Balaton AG beträgt zum 31. Dezember 2017 rd. 287,5 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 230,0 Mio. Euro) und ist (bereinigt) um rd. 26 % gestiegen. Die IFRS-Eigenkapitalveränderung liegt damit leicht über der am 4. Oktober 2017 kommunizierten voraussichtlichen Bandbreite von 20 % – 25 % für das Geschäftsjahr 2017.

Die Konzernbilanzsumme erhöht sich im Vergleich zum 31. Dezember 2016 um rd. 11,5 % auf rd. 464,5 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 416,5 Mio. Euro). Die Konzerneigenkapitalquote zum 31. Dezember 2017 beträgt rd. 69 % (Vorjahr: rd. 64 %).

Die genannten Kennzahlen tragen der Geschäftstätigkeit der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft Rechnung, welche im Wesentlichen aus Beteiligungen an Unternehmen und der Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen besteht. Im Geschäftsjahresvergleich kann es daher zu erheblichen Ergebnisschwankungen kommen.

Alle für das Geschäftsjahr 2017 vorgenannten Zahlen stehen noch unter dem Vorbehalt der Abschlussprüfung und der Billigung durch den Aufsichtsrat.

Heidelberg, 27. April 2018

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Untersagung des am 16. März 2018 angekündigten Erwerbsangebots an die Aktionäre der Biofrontera AG

Heidelberg (pta/25.04.2018/20:10)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat mit Bescheid vom 25. April 2018 der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Veröffentlichung des am 16. März 2018 von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft angekündigten Erwerbsangebots an die Aktionäre der Biofrontera AG untersagt.

Der Tenor und die wesentlichen Gründe werden nachfolgend wiedergegeben:

Der Tenor des Bescheids lautet wie folgt:

Das infolge der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 16.03.2018 zu unterbreitende Erwerbsangebot der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338172, an die Aktionäre der Biofrontera AG mit Sitz in Leverkusen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717, wird nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG untersagt.

Der Bescheid beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:

1.

Die Bieterin veröffentlichte am 16.03.2018 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG über das Informationsverbreitungssystem Pressetext die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen Erwerbsangebots für bis zu 6.250.000 Aktien der Biofrontera AG mit Sitz in Leverkusen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717, (im Folgenden „Zielgesellschaft„).

Am 13.04.2018 übermittelte die Bieterin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend die „BaFin“) gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb von bis zu 6.250.000 Aktien der Zielgesellschaft, deren Eingang die BaFin am 18.04.2018 bestätigte (§ 14 Abs. 1 Satz 2 WpÜG).

Die Angebotsunterlage sieht als Gegenleistung je Aktie der Zielgesellschaft eine Geldleistung in Höhe von 1,00 Euro sowie die Übertragung eines Optionsscheins. mit den in Anlage 1 der Angebotsunterlage aufgeführten Optionsbedingungen vor. Der Optionsschein soll seine Inhaber berechtigen, nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen von der Bieterin als Emittentin des Optionsscheins je eine Aktie der Zielgesellschaft zum Ausübungspreis von jeweils 1,00, Euro zu erwerben. Die Optionsscheine sollen in einem bei der Clearstream Banking AG zu hinterlegenden Sammeloptionsschein verbrieft und in den Handel des Freiverkehrs der Börse Frankfurt oder einer anderen deutschen Börse einbezogen werden. Gemäß Nr. 5.10 der Angebotsunterlage steht das Erwerbsangebot der Bieterin unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Prospekt für die als Teil der Gegenleistung zu gewährenden Optionsscheine gemäß § 13 WpPG bis zum Ablauf der Annahmefrist (Nr. 5.12 der Angebotsunterlage) gebilligt wird. Bislang wurde kein entsprechender Prospekt bei der BaFin zur Billigung eingereicht und kein Billigungsantrag gestellt.

Bereits in der telefonischen Besprechung am 18.04.2018 wurde die Bieterin darauf hingewiesen, dass es sich bei den Optionsscheinen um Wertpapiere handelt, für die zwingend prospektrechtliche Angaben in der Angebotsunterlage enthalten sein müssen (§ 11 Abs. 4 WpÜG, § 2 Nr. 2, 1. Halbsatz WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 7 WpPG und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) oder für die ein gebilligter Wertpapierprospekt vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage veröffentlicht sein muss (§ 11 Abs. 4 WpÜG, § 2 Nr. 2, 2. Halbsatz WpÜG-AngebotsVO). Der Bieterin wurde aufgezeigt, dass das Angebot gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG untersagt werden muss, wenn die vorgenannten Pflichtangaben nicht in der Angebotsunterlage enthalten sind.

Im Folgenden wurde die Bieterin am 20.04.2018 nochmals im Hinblick auf die vorliegende Untersagung angehört (§ 28 VwVfG). Die Vertreter der Bieterin erklärten, weiterhin Optionsscheine als Gegenleistung anbieten zu wollen, auch wenn bis zum Ablauf der Frist für die Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage oder die Untersagung des Angebots (§  14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG) am 25.04.2018 weder ein gebilligter Prospekt für die Optionsscheine vorliegt noch die entsprechenden Pflichtenangaben in der Angebotsunterlage enthalten sind. Eine Behebung dieses Mangels kommt nach übereinstimmender Auffassung der Bieterin und der BaFin auch im Fall der Verlängerung der Frist um weitere fünf Werktage (§ 14 Abs. 2 Satz 2 WpÜG) nicht in Betracht.

2.

Das Angebot ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zu untersagen. Dabei steht der BaFin kein Ermessen zu.

Die Angebotsunterlage enthält weder die Pflichtangaben nach § 11 Abs. 4 WpÜG,  § 2 Nr. 2, 1. Halbsatz WpÜG­AngebotsVO i.V.m. § 7 WpPG und der Verordnung (EG) Nr.  809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, noch liegt für die als Gegenleistung anzubietenden Optionsscheine ein veröffentlichter Wertpapierprospekt nach § 11 Abs. 4 WpÜG, § 2 Nr. 2, 2. Halbsatz WpÜG-AngebotsVO vor.

Eine Verlängerung der Prüfungsfrist gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 und 3 WpÜG war nicht angezeigt. Die Billigung eines Wertpapierprospekts für die anzubietenden Optionsscheine oder die Aufnahme aller fehlenden Pflichtangaben in die Angebotsunterlage kommt nach übereinstimmender Auffassung  der Bieterin und der BaFin auch im Fall der Verlängerung der Frist um weitere fünf Werktage (§ 14 Abs. 2 Satz 2 WpÜG) nicht in Betracht.

Das Angebotsverfahren ist somit nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG durch den Erlass einer Untersagungsverfügung zu beenden; die mit der Veröffentlichung gemäß  § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für die Bieterin  ausgelöste Pflicht zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG besteht infolge dieser Untersagung  nicht mehr.

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Stimmverhalten bei Beta Systems Software AG

Heidelberg (pta/20.03.2018/14:55) – Am 19. März 2018 fand die Hauptversammlung der Beta Systems Software AG statt. Bei der Abstimmung unter TOP 2 über einen Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns der Beta Systems Software AG hat sich die Deutsche Balaton AG mit 2.307.341 Stimmen (79 % der Präsenz) enthalten.

Die Deutsche Balaton AG hätte von der Auszahlung einer Dividende bei der Beta Systems Software AG keine relevanten steuerlichen Nachteile gehabt, da für inländische Kapitalgesellschaften die Dividendenausschüttungen durch eine inländische Aktiengesellschaft ab einer Beteiligungshöhe von 10 % (fast vollständig) körperschaftsteuerbefreit und ab einer Beteiligungshöhe von 15 % auch (fast vollständig) gewerbesteuerbefreit sind. Die Beteiligungshöhe der Deutsche Balaton bei der Beta Systems Software AG liegt bei über 50 %.

Allerdings erleiden andere Aktionärsgruppen bei der Auszahlung von Dividenden steuerliche Nachteile, vor allem langfristig orientierte Privataktionäre oder ausländische Aktionäre (vergleiche auch unsere Darstellung unter www.deutsche-balaton.de/dividendenpolitik/ bezüglich unserer Dividendenpolitik).

Aus diesem Grund präferiert die Deutsche Balaton AG Aktienrückkäufe vor Dividendenauszahlungen und stimmt bei anderen Gesellschaften in der Regel bei Dividendenauszahlungsvorschlägen dagegen oder enthält sich mit Rücksicht auf die Interessen anderer Aktionärsgruppen der Stimme.

Dem Vorschlag eines größeren ausländischen Aktionärs, der im Falle einer Dividendenzahlung bei Beta Systems Software AG erhebliche finanzielle Nachteile erlitten hätte, den Bilanzgewinn 2016/2017 der Beta Systems Software AG auf neue Rechnung vorzutragen, hat sich die Hauptversammlung bei 91.814 Gegenstimmen (die eine Dividendenzahlung präferierten) und 2.310.471 Enthaltungen (davon 2.307.341 von der Deutsche Balaton AG) mehrheitlich angeschlossen. Allein der antragstellende ausländische Aktionär verfügte über mehr Stimmrechte als alle gegen seinen Antrag stimmenden Aktionäre zusammen.

Heidelberg, 20. März 2018

Der Vorstand

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des WpÜG

Heidelberg (pta/20.03.2018/11:55) – Bieterin: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des AG Mannheim, HRB 338172

Zielgesellschaft: Marenave Schiffahrts AG, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg, HRB 96057, WKN: AOH1GY, ISIN: DEOOOAOH1GY2

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (nachfolgend bezeichnet als „Bieterin“) hat am 20. März 2018 durch den käuflichen Erwerb von 439.390 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 20,00 je Aktie die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 WpÜG in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Marenave Schiffahrts AG (nachfolgend auch bezeichnet als „Zielgesellschaft“) mit Sitz in Hamburg erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 775.565 Stimmrechte von insgesamt 1.500.500 Stimmrechten der Marenave Schiffahrts AG. Dies entspricht rund 51,69 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 30.010.000 ist in insgesamt 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (a) die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 337147, (b) die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 705381 und (c) Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, (die vorstehend unter lit. (a) bis lit. (c) genannten Personen zusammen auch „Weitere Kontrollierende Personen“ genannt) in Folge einer Zurechnung jeweils nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG sämtlicher von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der Marenave Schiffahrts AG gehaltener Stimmrechte, am 20. März 2018 mittelbar Kontrolle über die Marenave Schiffahrts AG erworben. Diese Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der Weiteren Kontrollierenden Personen.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß § 35 Abs. 2 S.1 WpÜG ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Marenave Schiffahrts AG zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden näheren Bestimmungen unterbreiten. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Marenave Schiffahrts AG veröffentlichen.

Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin nach §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter

http://www.deutsche-balaton.de/beteiligungen/pflichtangebot-marenave/

sowie durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und durch eine kostenlose Bereithaltung von Druckexemplaren veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Marenave Schiffahrts AG. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Marenave Schiffahrts AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), veröffentlicht und durchgeführt.

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Deutsche Balaton AG beschließt Freiwilliges Erwerbsangebot für Aktien der Biofrontera AG

Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG

Heidelberg (pta028/16.03.2018/18:30) – Bieterin: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Deutsch¬land, eingetragen im Handelsregisters des AG Mannheim, HRB 338172

Zielgesellschaft: Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des AG Leverkusen, HRB 49717, WKN: 604611, ISIN: DE0006046113

In einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (nachfolgend auch: „Bieterin“) hat der Vorstand heute beschlossen, ein Freiwilliges Erwerbsangebot für bis zu 6.250.000 Aktien der Biofrontera AG (nachfolgend auch: „Zielgesellschaft“) abzugeben (dies entspricht ca. 14 % der zur Zeit ausgegebenen Aktien der Biofrontera AG). Ein Kontrollerwerb ist nicht beabsichtigt.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ein Freiwilliges Erwerbsangebot an die Aktionäre der Biofrontera AG zum Erwerb von bis zu 6.250.000 Aktien der Zielgesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden näheren Bestimmungen unterbreiten.

Die Angebotsunterlage für das Freiwillige Erwerbsangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin im Internet unter

http://www.deutsche-balaton.de/beteiligungen/erwerbsangebot-biofrontera

sowie durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und durch eine kostenlose Bereithaltung von Druckexemplaren veröffentlicht werden. Das Freiwillige Erwerbsangebot wird über ein Kreditinstitut abgewickelt werden.

Ziel des Erwerbsangebots ist das Überschreiten der Sperrminoritätsschwelle von 25 % durch die gemeinsam handelnden Aktionäre DELPHI Unternehmensberatungs AG und Deutsche Balaton AG. Hierdurch soll gemeinsam mit anderen freien Aktionären Folgendes erreicht werden:

1. Die Vorgänge um die letzte Kapitalerhöhung und das Ergebnis des angeblichen Bookbuilding-Verfahrens in den USA von 4,00 Euro je Aktie sollen überprüft werden. Die Deutsche Balaton AG hat an diesem Bookbuilding-Verfahren teilgenommen und Gebote für eine größere Zahl von Aktien zu Preisen von deutlich über 4,00 Euro abgegeben, ihr ist aber keine einzige Aktie zugeteilt worden. Während des Bookbuilding-Verfahrens sind Biofrontera-Aktien an der Deutschen Börse bis zur Bekanntgabe des Ausgabepreises der neuen Aktien von nur 4,00 Euro mit hohen Umsätzen zwischen 5,32 und 7,02 Euro gehandelt worden. Möglicherweise hat die Gesellschaft durch fehlerhafte Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der letzten Kapitalerhöhung einen Schaden von über 3 Mio. Euro erlitten.

2. Die Sonderprüfung zur sogenannten „Forschungskooperation“ mit dem Konkurrenten und Biofrontera-Großaktionär Maruho Inc., der für Zahlungen von maximal 2,3 Mio. Euro gemäß Quartalsbericht zum 30.09.2016, Seite 13: „Eigentümer aller neuen, erfolgreich entwickelten Produkte sein soll und Biofrontera die Lizenz zur Vermarktung in Europa erhalten wird“ und der gemäß Wertpapierprospekt vom 29.01.2018, Seite 146: „It is planned that Maruho will be the owner of the new products and that Biofrontera will receive the license to market in Europe.“ der Eigentümer und exklusiver (finaler SEC-Prospekt vom 13.02. 2018, Seite 97: „The collaboration and partnership agreement prohibits us from manufacturing, selling or otherwise dealing in any products similar to and competitive with the product candidates developed under the agreement without Maruho’s consent.“) Hauptnutznießer der neuen Produkte werden wird, soll unterstützt werden.

3. Personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft, zunächst im Aufsichtsrat, sollen auf und nach der nächsten Hauptversammlung herbeigeführt werden.

4. Eine vorzeitige Übernahme der Gesellschaft zu einem zu tiefen Preis durch die Gruppe Maruho/Lübbert/Borer-Benchmark-Family&Friends soll verhindert werden.

Nähere Angaben zu unseren Absichten und Begründungen können auch auf der Internetseite der Deutsche Balaton AG unter http://www.deutsche-balaton.de/wp-content/uploads/2018/02/Brief_an_die_Biofrontera_AG.pdf eingesehen werden.

Die angebotene Gegenleistung für die durch das Freiwillige Erwerbsangebot zu erwerbenden Biofrontera-Aktien wird sich voraussichtlich

a) aus einem handelbaren Finanzinstrument, durch das bei reduziertem Risiko die annehmenden Aktionäre an allen Chancen und Kurssteigerungen der Biofrontera-Aktie bis zu einem Aktienkurs von 40,00 Euro je Biofrontera-Aktie bis zum 30.11.2020 voll partizipieren und

b) einer nominalen Geldzahlung je Aktie

zusammensetzen.

Die Gegenleistung wird den jeweiligen Biofrontera-Aktienkurs voraussichtlich um einen Aufschlag in Höhe eines niedrigen einstelligen Prozentsatzes überschreiten.

Heidelberg, den 16. März 2018
Der Vorstand

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Biofrontera AG. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Biofrontera AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Freiwillige Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, veröffentlicht und durchgeführt.

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Voraussichtlicher Jahresüberschuss (Einzelabschluss HGB) von rd. 15,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017

Heidelberg (pta/16.03.2018/15:20) – Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat ihr Geschäftsjahr 2017 (01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017) mit einem voraussichtlichen Jahresüberschuss (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von rd. 15,6 Mio. Euro (Vorjahr Jahresfehlbetrag rd. 1,5 Mio. Euro) abgeschlossen. Das genannte vorläufige Ergebnis beruht auf der vom Vorstand am 16. März 2018 vorgenommenen vorläufigen Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden und den im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 erzielten Erlösen und Aufwendungen.

Der Jahresüberschuss in Höhe von rd. 15,6 Mio. Euro liegt deutlich über dem Vorjahreswert und ist insbesondere geprägt von Erträgen aus der Gewinnzuweisung von der Beteiligung CornerstoneCapital II AG & Co. KG, die im Wesentlichen aus den bereits kommunizierten Verkäufen der ACTech-Holding GmbH, Freiberg und der Data Management Invest AG, Baar/Schweiz als Holdinggesellschaft der Infoniqa SQL AG resultieren.

Im Wesentlichen stehen Erträgen aus Finanzanlagen in Höhe von rd. 20,4 Mio. Euro (Vj. rd. 3,7 Mio. Euro) und Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen von rd. 7,5 Mio. Euro (Vj. rd. 4,2 Mio. Euro) Abschreibungen auf Finanzanlagen von rd. 7,2 Mio. Euro (Vj. rd. 9,1 Mio. Euro) und sonstige betriebliche Aufwendungen von rd. 8,2 Mio. Euro (Vj. rd. 3,6 Mio. Euro) gegenüber.

Aufgrund weiterer Investitionstätigkeit hat sich die Bilanzsumme auf rd. 256 Mio. Euro (Vj. rd. 240 Mio. Euro) erhöht, die Eigenkapitalquote beträgt rd. 64% (Vj. rd. 63%).

Die in dieser Meldung genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.

Die Zahlen des gesetzlich geforderten Konzernabschlusses 2017 nach IFRS sind noch nicht verfügbar und werden, sobald diese verfügbar sind, gesondert bekannt gegeben.

Der Vorstand der Deutsche Balaton AG hält die Konzernzahlen nach IFRS zur Beurteilung des Börsen- oder Marktpreises der Aktie der Deutsche Balaton AG für relevanter als die Finanzzahlen nach HGB.

Heidelberg, 16. März 2018

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Freigabeverfahren zur Kapitalherabsetzung erfolgreich – Kapitalherabsetzung wird nun zeitnah durchgeführt

Heidelberg (pta033/05.03.2018/16:45) – Die Deutsche Balaton AG hatte am 6. Dezember 2017 gemäß Artikel 17 MAR mitgeteilt, hinsichtlich des angefochtenen Kapitalherabsetzungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. August 2017 ein Freigabeverfahren durchzuführen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute beschlossen, dass die gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 anhängige Klage der Eintragung nicht entgegensteht und etwaige Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lässt. Damit ist der diesbezügliche Antrag der Deutsche Balaton AG erfolgreich.

Die Deutsche Balaton AG wird die von der Hauptversammlung am 30. August 2017 beschlossene Kapitalherabsetzung nun zeitnah durchführen.

Unter Tagesordnungspunkt 6 hatte die Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG vom 30. August 2017 unter a) beschlossen, das Grundkapital um 24,00 Euro auf 11.640.400,00 Euro durch Einziehung von 24 auf den Inhaber lautenden Aktien, die die Deutsche Balaton AG im Eigenbestand hält, in vereinfachter Form gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG herabzusetzen. Ferner hatte die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 unter b) beschlossen, das Grundkapital, das nach der Kapitalherabsetzung im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens nach vorgenannt a) noch 11.640.400,00 Euro beträgt und eingeteilt in 11.640.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien ist, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um 11.523.996,00 Euro auf 116.404,00 Euro nach §§ 222ff. AktG herabzusetzen. Dabei werden jeweils 100 Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt.

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Korrektur einer Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften gem. Art. 19 MAR vom 22.12.2017

Heidelberg (pta021/29.12.2017/15:58) – Mitteilung

1 Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen
a) Name VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
2 Grund der Meldung
a) Position/Status Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft steht in enger Beziehung zu Wilhelm K. T. Zours. Herr Wilhelm K. T. Zours ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.
b) Berichtigung Berichtigung der Meldung vom 22.12.2017: Die Bezeichnung des Feldes Volumen unter 4 c) und 4 d) des Formulars ist nicht eindeutig. In der Erstmeldung vom 22.12.2017 wurde das Volumen jeweils in Stück angegeben. In dieser „Berichtigungsmeldung“ wird das Volumen jeweils in Euro angegeben.
3 Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht
a) Name Deutsche Balaton AG
b) LEI 529900LRUURWAPEMNE31
4 Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften
a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments Aktie
Kennung ISIN: DE0005508204
b) Art des Geschäfts Kauf
c) Preis(e) Volumen
17,50 Euro 28.823.235,00 Euro
d) Aggregierter Preis Aggregiertes Volumen
17,50 Euro 28.823.235,00 Euro
e) Datum des Geschäfts 27.11.2017 UTC+1
f) Ort des Geschäfts außerhalb eines Handelsplatzes
5 Zu veröffentlichende Erläuterung
Bezüglich des Datums des Geschäfts wird folgende Anmerkung gemacht: Es handelt sich um das Datum der Auftragsvereinbarung mit der Bank, welche das Angebot durchgeführt hat. Erst am 22.12.2017 vormittags erfolgte die Mitteilung der Bank über die Anzahl der Aktien, für die die Angebotsannahme letztlich erklärt wurde. Erst am 22.12.2017 wurde die Entscheidung getroffen, auch die über die im (erhöhten) Angebot enthaltene Stückzahl hinaus angebotenen Aktien zu erwerben. Erst am 22.12.2017 stand also das Volumen des gemeldeten Geschäftes fest. Die Meldung erfolgte am gleichen Tag. Die Durchführung erfolgte über Clearstream mit Valuta 29.12.2017

Deutsche Balaton AG: Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften gem. Art. 19 MAR

Heidelberg (pta027/22.12.2017/16:27) – Mitteilung

1 Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen
a) Name VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
2 Grund der Meldung
a) Position/Status Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft steht in enger Beziehung zu Wilhelm K. T. Zours. Herr Wilhelm K. T. Zours ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.
b) Erstmeldung
3 Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht
a) Name Deutsche Balaton AG
b) LEI 529900LRUURWAPEMNE31
4 Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften
a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments Aktie
Kennung ISIN: DE0005508204
b) Art des Geschäfts Kauf
c) Preis(e) Volumen
17,50 Euro 1.647.042
d) Aggregierter Preis Aggregiertes Volumen
17,50 Euro 1.647.042
e) Datum des Geschäfts 27.11.2017 UTC+1
f) Ort des Geschäfts außerhalb eines Handelsplatzes

(Ende)

Aussender: Deutsche Balaton AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Ansprechpartner: Dr. Martin Flick
Tel.: +49 6221 64924-0
E-Mail: ir@deutsche-balaton.de
Website: www.deutsche-balaton.de
ISIN(s): DE0005508204 (Aktie)
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Deutsche Balaton AG: Vorstand beabsichtigt, Freigabeverfahren für von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalherabsetzung durchzuführen

Heidelberg (pta022/06.12.2017/11:45) – Der Vorstand der Deutsche Balaton AG hat heute entschieden, einen Antrag auf Freigabe zu stellen, dass die gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 anhängigen Klagen der Eintragung nicht entgegenstehen und etwaige Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen (§ 246a AktG).

Unter Tagesordnungspunkt 6 hatte die Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG vom 30. August 2017 unter a) beschlossen, das Grundkapital um 24,00 Euro auf 11.640.400,00 Euro durch Einziehung von 24 auf den Inhaber lautenden Aktien, die die Deutsche Balaton AG im Eigenbestand hält, in vereinfachter Form gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG herabzusetzen. Ferner hatte die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 unter b) beschlossen, das Grundkapital, das nach der Kapitalherabsetzung im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens nach vorgenannt a) noch 11.640.400,00 Euro beträgt und eingeteilt in 11.640.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien ist, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um 11.523.996,00 Euro auf 116.404,00 Euro nach §§ 222ff. AktG herabzusetzen. Dabei werden jeweils 100 Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt.

Gegen die unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 30. August 2017 beschlossene Kapitalherabsetzung haben verschiedene Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Vorstand beschließt weiteren Aktienrückkauf

Heidelberg (pta035/07.11.2017/16:47) – Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat am 7. November 2017 den Beschluss (nachfolgend der „Aktienrückkaufbeschluss“) gefasst, bis zu weitere Stück 150.000 eigene Aktien (entsprechend rd. 1,29% des Grundkapitals) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 17,50 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen.

Der Vorstand hat sich in seinem Beschluss vorbehalten auch mehr als 150.000 eigene Aktien zu erwerben, wenn im Rahmen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien mehr als 150.000 eigene Aktien angedient werden, höchstens jedoch bis zur Höchstgrenze der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2015 unter Berücksichtigung der bereits von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft plant, das Aktienrückkaufangebot durch die Dero Bank AG, München, durchführen zu lassen. Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden demnächst im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.deutsche-balaton.de veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2015, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft in einem Zeitraum bis zum 31. August 2020 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 31. August 2015 erteilten Ermächtigung verwendet werden.
Aktuell hält die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 675.446 eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 5,80 %.

Heidelberg, 7. November 2017

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Konzernergebnisbeitrag vor Steuern (IFRS) von rd. 9 Mio. Euro aus dem Segment „CornerstoneCapital“

Heidelberg (pta030/04.10.2017/15:00) – Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, erwartet aus dem Verkauf eines assoziierten Unternehmens im Segment „CornerstoneCapital“ einen Konzernergebnisbeitrag vor Steuern (IFRS) von voraussichtlich rund 9 Millionen Euro, der im zweiten Geschäftshalbjahr 2017 realisiert wird. Der vorgenannte Konzernergebnisbeitrag entfällt vollständig auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens, der Deutsche Balaton AG. Entsprechende Vereinbarungen zum Verkauf der Beteiligung an der ACTech Holding GmbH, Freiberg, als Holdinggesellschaft der ACTech-Gruppe wurden am heutigen Tag geschlossen.

Der vorgenannte Verkauf hat ebenfalls eine Auswirkung auf das Ergebnis der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (Einzelabschluss nach HGB) für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von voraussichtlich rund 10 Millionen Euro.

Unter der Annahme einer weiterhin stabilen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kapitalmärkte passt der Vorstand seine zuletzt im Konzern-Halbjahresfinanzbericht 2017 kommunizierte Prognose der Veränderung des IFRS-Eigenkapitals für 2017 von 15 % – 20 % an. Der Vorstand rechnet nunmehr unter den vorbezeichneten Annahmen für das Geschäftsjahr 2017 mit einer voraussichtlichen Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 20 % – 25 %.

(Ende)

Deutsche Balaton AG: Vorläufiges IFRS-Konzernhalbjahresergebnis zum 30.06.2017

Heidelberg (pta011/09.08.2017/11:51) – Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erachtet die nachstehenden vorläufigen Kennzahlen als relevant für die Beurteilung der Entwicklung des Deutsche Balaton-Konzerns im ersten Geschäftshalbjahr 2017 und veröffentlicht diese deshalb vorab.
Die Beteiligungsgesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ISIN DE0005508204, hat ihr erstes Geschäftshalbjahr 2017 (01.01.2017 – 30.06.2017) mit einem voraussichtlichen Konzernhalbjahresüberschuss nach Steuern (IFRS) (Periodenergebnis) in Höhe von rd. 29,1 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum 01.01.2016 – 30.06.2016: Konzernjahresfehlbetrag rd. -2,7 Mio. EUR) abgeschlossen. Das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Periodenergebnis beträgt zum 30.06.2017 rd. 23,1 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. -4,3 Mio. EUR).
Das voraussichtliche Gesamtergebnis des Konzerns („Comprehensive Income“) zum Halbjahresstichtag 30.06.2017 beträgt rd. 44,7 Mio. Euro (Vorjahresvergleichszeitraum: -3,0 Mio. Euro), wovon rd. 38,1 Mio. Euro (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. -4,5 Mio. Euro) den Anteilseignern der Deutsche Balaton AG zuzurechnen sind.
Das Konzernergebnis ist insbesondere geprägt vom Ergebnisbeitrag des Segments „Vermögensverwaltend“ in Höhe von rd. 23,6 Mio. EUR (Vorjahresvergleichszeitraum: rd. -1,5 Mio. EUR). Dieses resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus dem Verkauf und der Bewertung von langfristigen und kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von rd. 25,5 Mio. EUR, die durch die Wertminderungen auf langfristige und kurzfristige Wertpapiere und Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren (zusammen rd. 0,9 Mio. EUR) gemindert werden.
Der Konzernergebnisbeitrag des Segments „Beta Systems“ zum 30.06.2017 beträgt rd. 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: rd. -0,1 Mio. EUR), der des Segments „CornerstoneCapital“ rd. 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: rd. -1,2 Mio. EUR).
Das IFRS-Konzerneigenkapital hat sich zum 30.06.2017 um rd. 44,2 Mio. EUR auf rd. 309,0 Mio. EUR erhöht (31.12.2016: rd. 264,8 Mio. EUR). Hierin enthalten ist neben dem Periodenergebnis die Neubewertungsrücklage für börsennotierte Wertpapiere, deren Wertanstieg noch nicht realisiert wurde. Die Neubewertungsrücklage hat sich im ersten Halbjahr 2017 um rd. 15,3 Mio. Euro auf rd. 81,0 Mio. Euro erhöht.
Das den Anteilseignern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zuzurechnende Eigenkapital ist im ersten Halbjahr 2017 um rd. 38,0 Mio. EUR auf rd. 268,0 Mio. EUR gestiegen (31.12.2016: rd. 230,0 Mio. EUR).
Die Konzernbilanzsumme zum 30.06.2017 ist mit rd. 453,6 Mio. EUR um rd. 37,1 Mio. EUR gestiegen (31.12.2016: rd. 416,5 Mio. EUR).
Die vorgenannten Zahlen basieren auf dem heute vom Vorstand zum 30.06.2017 aufgestellten vorläufigen Konzern-Halbjahresfinanzbericht (01.01.2017 – 30.06.2017) (IFRS) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Der endgültige Konzern-Halbjahresfinanzbericht wird voraussichtlich Ende August 2017 veröffentlicht werden.
Hinsichtlich der Prognose für das Geschäftsjahr 2017, die im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 dargestellt ist, rechnet der Vorstand nunmehr auf Basis der bisherigen positiven Geschäftsentwicklung und bei einem stabilen Marktumfeld mit einer positiven Veränderung des IFRS-Eigenkapitals von 15 % – 20 %.

Heidelberg, 09.08.2017
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

(Ende)